Detektivpartner-Chemnitz Privatdetektive-Sachsen kompetent- zuverlässig- erfahren
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Detektivpartner - Chemnitz Detektivkosten

Bitte verstehen Sie, dass wir Ihnen hier keine verbindlichen Kostenangebote für die Beauftragung unserer Detektivinnen und Detektive machen können. Jeder Fall, den unsere Detektei bearbeitet, ist sehr individuell und persönlich.

Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung und die Kosten werden nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand abgerechnet.

Die Preiskalkulation wird genau auf die Notwendigkeit des jeweiligen Falles zugeschnitten.

Wir vergleichen uns nicht mit anderen Detekteien in Deutschland.

Die Detektivpartner-Chemnitz liefern Leistung, die Sie schätzen lernen werden. 

Die Aufwendungen für unsere Beauftragung bewegen sich auf einem bezahlbaren Niveau.

Teurer muss nicht zwangsläufig besser sein.

 

In einem ersten persönlichen Gespräch werden wir Ihr Anliegen analysieren, die besonderen Umstände festhalten und Ihnen ein faires Angebot unterbreiten.

 

Aus der Erfahrung heraus ist es möglich, bei vorherzusehendem Aufwand für unsere Beauftragung, ein Kostenlimitangebot zu erstellen. Durch unsere zeitnahe Berichterstattung während des Einsatzes, haben Sie ständig einen Überblick über die laufenden Maßnahmen und die zu erwartenden Kosten. Sie steuern den Aufwand und können den Auftrag jederzeit beenden.

 

Sie erhalten in jedem Fall eine korrekt aufgeschlüsselte Rechnung zu unserem detaillierten Ermittlungsbericht.

 

In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung

 

Holen Sie sich die Kosten für unsere Beauftragung zurück!

 

Detektivkosten können erstattungsfähig sein, sofern eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes notwendig wird und die Feststellungen, die im Laufe der Ermittlungen erbracht wurden um zur Aufklärung beizutragen, auf anderem Weg nicht erlangt werden konnten.

 

Um dies glaubhaft zu machen, benötigen Sie lediglich den Ermittlungsbericht und unsere detaillierte Abrechnung. Zusätzlich müssen die prozessbezogenen Feststellungen der beteiligten Detektive die Stellung des Auftraggebers im laufenden Verfahren positiv verändern.

 

Gewerbetreibende/Freiberufler können Detektivkosten absetzen.


Kosten für Detektivarbeit sind für Freiberufler oder Gewerbetreibende Betriebsausgaben. Die Kosten können daher von der Steuer abgesetzt werden

(Urteil des Finanzgerichts Frankfurt, Aktenzeichen: 8 K 3370/88).

Private Kunden können die Kosten für unsere Beauftragung in der Spalte außergewöhnliche Belastung Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Im weiterem ist es möglich diese Kosten zivilrechtlich einzuklagen.

 

Fragen Sie uns.

Ständig zu erreichen unter 0176-34624923.

 

Fragen Sie Ihren Anwalt.

Ihr Kontakt zu uns!


Telefon:  0176 34624923

 

Email:

Detektivpartner@gmx.de

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